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Begriff Definition
B-Sprache

Weitere Sprache eines Übersetzers oder Dolmetschers neben dessen  Muttersprache (=  A-Sprache) in die und/oder aus der übersetzt bzw. gedolmetscht wird (vgl. auch  C-Sprache)

Beeidigte Dolmetscher Berlin

Beeidigte Dolmetscher, die in ihren Dienstsitz in Berlin haben, und den Berliner Justizbehörden (Gerichten, Polizei, Staatsanwaltschaften), aber auch Privatpersonen in der Hauptstadt zur Verfügung stehen.

Die Berufsbezeichnungen „Dolmetscher“ und „Konferenzdolmetscher“ sind – im Gegensatz zu Berufsbezeichnungen wie „Rechtsanwalt“ oder „Arzt“ – in Deutschland und in Österreich gesetzlich nicht geschützt, wodurch die Berufsausübung auch ohne eine entsprechende Prüfung möglich ist. Vor missbräuchlicher Verwendung geschützt sind aber mit bestimmten Abschlüssen oder Zulassungen verbundene Bezeichnungen wie „öffentlich bestellter und beeidigter Dolmetscher“, „staatlich geprüfter Dolmetscher“, „allgemein beeidigter Dolmetscher“, „allgemein beeidigte Dolmetscherin“, „allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Dolmetscher“, "vereidigter Dolmetscher" usw., die je nach (Bundes-)Land variieren, sowie durch einen Hochschulabschluss erworbene Titel (etwa „Diplom-Dolmetscher“).

Beeidigte Übersetzer

Ein beeidigter Übersetzer ist ein Sprachmittler, der – im Gegensatz zum Dolmetscher – fixierten (in der Regel schriftlichen) Text von einer Ausgangssprache in eine Zielsprache übersetzt und über eine besondere Ausbildung verfügt. Vermehrt wird er jedoch ermächtigter Übersetzer genannt, und nicht beeidigter Übersetzer. Ein ermächtigter Übersetzer wird i. d. R. vom Landgericht seines Wohnbezirkes als Übersetzer (für seine Sprachen) ermächtigt. Nur ermächtigte Übersetzer dürfen die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihnen angefertigten Übersetzungen bescheinigen / stempeln.

 

Die Berufsbezeichnung „Übersetzer“ ist – im Gegensatz zu Berufsbezeichnungen wie „Rechtsanwalt“ oder „Notar“ – in Deutschland bzw. auch in weiteren Ländern nicht gesetzlich geschützt, wodurch die Berufsausübung auch ohne eine entsprechende Prüfung möglich ist. Vor missbräuchlicher Verwendung geschützt sind aber mit bestimmten Zulassungen verbundene Bezeichnungen wie „öffentlich bestellter und beeidigter Übersetzer“, „ermächtigter Übersetzer“ oder „allgemein beeidigter Übersetzer“, die sich je nach (Bundes-)Land unterscheiden, sowie durch staatliche Prüfungen oder Hochschulabschlüsse erworbene Titel wie „staatlich geprüfter Übersetzer“, „akademisch geprüfter Übersetzer“, „Diplom-Übersetzer“, „B. A. Übersetzen“, „Master Übersetzungswissenschaft“ usw.

Beeidigter Dolmetscher

Die Berufsbezeichnungen „Dolmetscher“ und „Konferenzdolmetscher“ sind – im Gegensatz zu Berufsbezeichnungen wie „Rechtsanwalt“ oder „Arzt“ – in Deutschland und in Österreich gesetzlich nicht geschützt, wodurch die Berufsausübung auch ohne eine entsprechende Prüfung möglich ist. Vor missbräuchlicher Verwendung geschützt sind aber mit bestimmten Abschlüssen oder Zulassungen verbundene Bezeichnungen wie „öffentlich bestellter und beeidigter Dolmetscher“, „staatlich geprüfter Dolmetscher“, „allgemein beeidigter Dolmetscher“, „allgemein beeidigte Dolmetscherin“, „allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Dolmetscher“, "vereidigter Dolmetscher" usw., die je nach (Bundes-)Land variieren, sowie durch einen Hochschulabschluss erworbene Titel (etwa „Diplom-Dolmetscher“).

beglaubigte Übersetzung

Übersetzung, dessen Korrektheit und Übereinstimmung mit dem  Ausgangstext von einem ermächtigen Übersetzer bestätigt wurde.

beglaubigte übersetzungen

Beglaubigte Übersetzungen werden durch Urkundenübersetzer angefertigt. Hierzu müssen die Übesetzer für die Beeidigung / Vereidigung / Ermächtigung bei Gericht ihre Übersetzerqualifikation nachgewiesen haben, i. d. R. durch ein Übersetzerdiplom, eine staatliche anerkannte Übersetzerprüfung oder eine gleichwertige Übersetzerqualifikation.

Im Beglaubigungsvermerk der beglaubigten Übersetzung bestätigt der beeidigte / vereidigte / ermächtigte bzw. öffentlich bestellte Übersetzer die Richtigkeit der Übersetzung mit einer Beglaubigungsformel, seiner Unterschrift und seinem Stempel (meist ist es ein runder Stempel). Aus diesem Stempel muss der Name des ermächtigten Übersetzers sowie die Sprache, für welche er beeidigt, vereidigt bzw. ermächtigt wurde, und schließlich das Gericht hervorgehen, vor welchem der Übersetzer seinen allgemeinen Eid leistete.

Bei der Verwendung von in Deutschland angefertigten beglaubigten Übersetzungen für das Ausland kann es sein, dass der Empfänger (i. d. R. Behörden) die Beglaubigung des Übersetzers häufig noch von einem Notar beurkundet sehen will / oder vom Landgericht (Präsident des Landgerichtes) legalisiert werden muss (Apostille).

Beglaubigte Übersetzungen werden für amtliche (offizielle bzw. behördliche) Zwecke im In- und Ausland benötigt. Nahezu immer wenn ein Scheidungsurteil, eine Geburtsurkunde, eine Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, Handelsregisterauszüge, Gesellschaftsverträge oder Bilanzen übersetzt werden, müssen diese auch vom Übersetzer beglaubigt werden. Eine beglaubigte Übersetzung wird im geschäftlichen Bereich z. B. für Neugründungen von Filialen oder Firmenübernahmen benötigt. Im privaten Bereich werden so beispielsweise die für eine Eheschließung benötigten Dokumente amtlich anerkannt.

Es gehören alle Urkunden dazu, die für offizielle Zwecke registriert werden, wie beispielsweise Übersetzungen von Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurkunden, Sterbeurkunden, Ehefähigkeitszeugnisse, Adoptionsurkunden, Urkunden über Namensänderungen, Übersetzungen von Zeugnissen, Diplomen, Führungszeugnissen, Versicherungsnachweisen, Immobiliendokumenten, ärztlichen Attesten, amtlicher Bescheinigungen, Führerscheine, Verträge und andere Dokumente, für die Behörden eine beglaubigte Übersetzung fordern und die damit eine Urkundenübersetzung darstellen.

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Beglaubigte Übersetzungen Englisch Deutsch Berlin
Beglaubigte Übersetzungen FranzösischDeutschBerlin
Beglaubigte Übersetzungen SpanischDeutschBerlin
Beglaubigte Übersetzungen RussischDeutschBerlin
Beglaubigte Übersetzungen PolnischDeutschBerlin
Beglaubigte Übersetzungen ArabischDeutschBerlin
 
 

 

 

 

     Beglaubigte Übersetzungen RumänischDeutschBerlin 
     Beglaubigte Übersetzungen BulgarischDeutschBerlin
     Beglaubigte Übersetzungen TschechischDeutschBerlin
     Beglaubigte Übersetzungen JapanischDeutschBerlin
     Beglaubigte Übersetzungen ChinesischDeutschBerlin
     Beglaubigte Übersetzungen TürkischDeutschBerlin






Bewerbung

Eine Bewerbung ist ein Angebot eines Arbeitssuchenden an einen Arbeitgeber in der Wirtschaft oder im öffentlichen Dienst zur Begründung eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses. Am häufigsten sind Bewerbungen um einen Arbeitsplatz, ein Praktikum und Bewerbungen als freiberuflicher Mitarbeiter. Bewerbungen können sich zudem auf konkrete Ausschreibungen beziehen. Des Weiteren gibt es die Variante der Kurzbewerbung. Bewerbungsschreiben sollten Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse und, soweit möglich, auch Referenzen enthalten.

Bildungssprache

Sprache, in der eine Person ihre Ausbildung erfahren hat.