Dolmetscher- und Übersetzungsbüro Rushiti verfügt über ein sehr umfangreiches Netzwerk mit zahlreichen Kolleginnen und Kollegen, die sich in ihrer Dolmetschertätigkeit als beeidigte Dolmetscherinnen / beeidigte Dolmetscher spezialisiert haben. Beeidigte Dolmetscher können als Gerichtsdolmetscher und Notariatsdolmetscher eingesetzt werden, aber auch für private Auftraggeber, z. B. beeidigte Dolmetscher für eine standesamtliche Trauung, für eine Aufgebotsverhandlung oder für eine Kontoeröffnung in einer Bank.
Wenn Ehe-, Gesellschafts- oder Grundstückskaufverträge mit ausländischen Beteiligten notariell beurkundet werden oder wenn Personen mit nicht ausreichenden Deutschkenntnissen in einem gerichtlichen Verfahren als Kläger, Zeugen oder Angeklagte auftreten, ist es von besonderer Bedeutung, dass es mit Hilfe der beeidigten Gerichtsdolmetscherin / des beeidigten Gerichtsdolmetschers zu keinen Kommunikationsproblemen kommt. Schließlich wünscht sich keiner der Parteien juristische Konsequenzen aus Mangel an Sprachkenntnissen.
Beeidigte Dolmetscher, insbesondere als Gerichtsdolmetscher tätige erfahren während des Einsatzes häufig sehr detaillierte und sensible Inhalte, die selbstverständlich streng vertraulich behandelt werden. Beeidigte Dolmetscher unterzeichnen darüber hinaus auch eine Verpflichtungserklärung gemäß § 1 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz vom 2. März 1974 (BGBI. 1 S. 547 / GVBI. S. 952)).
Vor jeder Verdolmetschung bei Gericht beruft sich der beeidigte Gerichtsdolmetscher auf seinen allgemeinen Eid. Steht zu einem bestimmten Termin für eine bestimmte Sprache kein allgemein beeidigter Dolmetscher zur Verfügung, so kann der Richter bei Eignung auch einen nicht beeidigten Dolmetscher hinzuziehen, der vor der Verhandlung vom Richter für diese entsprechende Sitzung vereidigt wird. Das kommt in extrem seltenen Fällen vor. Besonders dann, wenn es sich um eine exotische Sprache handelt.
Dolmetscher- und Übersetzungsbüro Rushiti stellt Ihnen gern erfahrene Gerichts- bzw. Notariatsdolmetscher zur Verfügung.
Beeidigte Dolmetscher zeichnen sich nicht nur durch ihre Sprachkompetenz aus, sie sind darüber hinaus mit den in Justiz, Anwaltschaft und Verwaltung üblichen Verfahren, den Gepflogenheiten und Termini bestens vertraut.
Wo werden BEEIDIGTE DOLMETSCHER eingesetzt?
Gerichtsdolmetscher bzw. allgemein beeidigte / vereidigte oder öffentlich bestellte Dolmetscher arbeiten für:
- Gerichte
- Staatsanwaltschaften
- Polizei
- Bundespolizei
- Landeskriminalämter
- Bundeskriminalämter
- Notare
- Rechtsanwälte
- Privatkunden
Auch für Privatkunden sind allgemein beeidigte Dolmetscher tätig. Zu den täglichen Aufgaben gehören beispielsweise auch das Übersetzen von Heiratspapieren und das Dolmetschen bei der Aufgebotsverhandlung (Verlobung) bzw. bei der Eheschließung, wenn einer der Ehepartner über nicht ausreichende Deutschkenntnisse verfügt. Privatkunden beauftragen allgemein vereidigte Dolmetscher jedoch auch als Notariatsdolmetscher, z. B. bei Beurkundungen (Kauf einer Wohnung, Ehevertrag etc.).
Beeidigte Dolmetscher Berlin - Englisch/Deutsch Beeidigte Dolmetscher Berlin - Französisch/Deutsch
Beeidigte Dolmetscher Berlin - Spanisch/Deutsch Beeidigte Dolmetscher Berlin - Italienisch/Deutsch
Beeidigte Dolmetscher Berlin - Arabisch/Deutsch Beeidigte Dolmetscher Berlin - Russisch/Deutsch
u. v. m.