Jeder Auftrag ist ein anderer...
...und keine Übersetzung ist wie die andere. Daher haben wir auch die Möglichkeit, die Preise auf Ihre jeweiligen Anforderungen abzustimmen.
Bei juristischen Texten nehmen wir grundsätzlich das JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz) als Berechnungsgrundlage, obwohl eine Vielzahl von zu übersetzenden Texten grundsätzlich auch abweichend von den in § 11 und 12 des JVEG definierten Sätzen abgerechnet werden können. Auch die Zeilen werden konform JVEG ermittelt, nämlich basierend auf 55 Anschläge, inkl. Satz- und Leerzeichen. Ferner können Faktoren wie Sprachenpaar (aus der Muttersprache in eine Fremdsprache oder umgekehrt bzw. aus einer Fremdsprache in eine Fremdsprache), Fachgebiet, Eilbedürftigkeit und Lesbarkeit der Vorlage Einfluss auf den Preis nehmen. So liegen die Minimalsätze bei 1,30 EUR und die Höchstsätze bei 2,90 EUR pro Normzeile.
Wir garantieren Ihnen ein unverbindliches Angebot innerhalb kürzester Zeit.
Senden Sie uns Ihre Anfrage - gerne auch mit Hilfe unseres praktischen ANGEBOTSFORMULARS -, und Sie werden feststellen, dass wir fair und kostengünstig kalkulieren, indem wir auch häufig wiederkehrende Textpassagen in unserer Preiskalkulation entsprechend berücksichtigen.
Unsere Stammauftraggeber kommen selbstverständlich in den Genuss von Sondernachlässen. Profitieren Sie auch von unseren Rabatten für Großaufträge.
Bei den Preisangaben handelt es sich um Nettopreise, zzgl. gesetzl. geltender MwSt.
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