Ein ermächtigter Übersetzer ist ein Sprachmittler, der – im Gegensatz zum Dolmetscher – fixierten (in der Regel schriftlichen) Text von einer Ausgangssprache in eine Zielsprache übersetzt und über eine besondere Ausbildung verfügt.
Die Berufsbezeichnung „Übersetzer“ ist – im Gegensatz zu Berufsbezeichnungen wie „Rechtsanwalt“ oder „Notar“ – in Deutschland bzw. auch in weiteren Ländern nicht gesetzlich geschützt, wodurch die Berufsausübung grundsätzlich auch ohne eine entsprechende Prüfung möglich ist. Vor missbräuchlicher Verwendung geschützt sind aber mit bestimmten Zulassungen verbundene Bezeichnungen wie „öffentlich bestellter und beeidigter Übersetzer“, „ermächtigter Übersetzer“ oder „allgemein beeidigter Übersetzer“, die sich je nach (Bundes-)Land unterscheiden sowie durch staatliche Prüfungen oder Hochschulabschlüsse erworbene Titel wie „staatlich geprüfte Übersetzerin / staatlich geprüfter Übersetzer“, „akademisch geprüfte Übersetzerin / akademisch geprüfter Übersetzer“, „Diplom-Übersetzerin / Diplom-Übersetzer“, „B. A. Übersetzen“, „Master Übersetzungswissenschaft“ usw.
Die ermächtigten Übersetzer im Team des Dolmetscher- und Übersetzungsbüros Rushiti fertigen gerne für Sie beglaubigten Übersetzungen an.
Ermächtigte Übersetzer Berlin Französisch/Deutsch
Ermächtigte Übersetzer Berlin Spanisch/Deutsch
Ermächtigte Übersetzer Berlin Russisch/Deutsch
Ermächtigte Übersetzer Berlin Ukrainisch/Deutsch
Ermächtigte Übersetzer Berlin Polnisch/Deutsch
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Ermächtigte Übersetzer Berlin Bulgarisch/Deutsch
Ermächtigte Übersetzer Berlin Arabisch/Deutsch
Ermächtigte Übersetzer Berlin Türkisch/Deutsch
Ermächtigte Übersetzer Berlin Chinesisch/Deutsch
Ermächtigte Übersetzer Berlin Japanisch/Deutsch
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