Begriff | Definition |
---|---|
Notariatsdolmetscher | Notariatsdolmetscher sind beeidigte Dolmetscher (vereidigte Dolmetscher bzw. öffentlich bestellte Dolmetscher), die u. A. bei der Verhandlung von Grundstückskaufverträgen, bei Eheverträgen, bei der Beurkundung von Vollmachten etc. als spezialisierte Dolmetscher tätig sind. Notariatsdolmetscher sind auch als Gerichtsdolmetscher tätig. Sie beherrschen das fachspezische Vokabular. |