Begriff | Definition |
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überarbeiten | --> revidieren |
Übersetzen | Schriftliches Übertragen eines Textes aus einer Sprache in eine andere (vgl. Dolmetschen). |
Übersetzer | Der Übersetzer überträgt Texte aus einer oder mehreren Sprachen schriftlich in eine andere Sprache, meist des Übersetzers Muttersprache. Bietet eventuell auch zusätzliche Dienstleistungen an, z.B. Satz und Korrekturlesen (vgl. Dolmetscher). Die Berufsbezeichnung „Übersetzer“ ist – im Gegensatz zu Berufsbezeichnungen wie „Rechtsanwalt“ oder „Notar“ – in Deutschland bzw. auch in weiteren Ländern nicht gesetzlich geschützt, wodurch die Berufsausübung auch ohne eine entsprechende Prüfung möglich ist. Vor missbräuchlicher Verwendung geschützt sind aber mit bestimmten Zulassungen verbundene Bezeichnungen wie „öffentlich bestellter und beeidigter Übersetzer“, „ermächtigter Übersetzer“ oder „allgemein beeidigter Übersetzer“, die sich je nach (Bundes-)Land unterscheiden, sowie durch staatliche Prüfungen oder Hochschulabschlüsse erworbene Titel wie „staatlich geprüfter Übersetzer“, „akademisch geprüfter Übersetzer“, „Diplom-Übersetzer“, „B. A. Übersetzen“, „Master Übersetzungswissenschaft“ usw. |
übersetzerische Kompetenz | Fähigkeit, einen Text sprachlich, fachlich und idiomatisch korrekt unter Berücksichtigung der Textfunktion von Ausgangs- und Zieltext in eine andere Sprache zu übertragen. |
Übersetzung | Unter Übersetzung versteht man in der Sprachwissenschaft die Übertragung eines (meist schriftlich) fixierten Textes von einer Ausgangssprache in eine Zielsprache; sie wird auch als „Übersetzen“ bezeichnet. Die Übersetzung fällt gemeinsam mit dem Dolmetschen unter den Begriff Sprach- und Kulturmittlung (Translation). Der maßgebliche Unterschied zwischen Übersetzen und Dolmetschen liegt darin, dass beim Übersetzen der Ausgangstext in Schriftform oder auf einem Klangträger fixiert ist und somit wiederholt konsultiert werden kann, während beim Dolmetschen der Ausgangstext nicht fixiert, in der Regel mündlich, vorliegt. In der Sprachdidaktik wird häufig der Begriff Mediation verwendet. Im Unterschied zur Translation hebt der Begriff Mediation hervor, dass sich der Übersetzer oder Dolmetscher als Mediator in einer Vermittlungsposition zwischen zwei Personen befindet, die keine gemeinsame Sprache sprechen. |
Übersetzungsbüro | Anbieter von Übersetzungs- und Dolmetscher-Dienstleistungen. Lässt Übersetzungen z. T. durch fest angestellte Übersetzer anfertigen und bearbeiten, fungiert aber meist auch als Vermittler zwischen Kunden und freiberuflichen Übersetzern. Bietet evtl. auch zusätzliche Dienstleistungen an, wie z.B. Satz, Verlag und Projektleitung. Wichtige Services sind auch das Korrekturlesen gelieferter Übersetzungen. Grundsätzlich erhält der Kunde immer eine gegengelesene Übersetzung, was für eine höhere Qualität spricht. Die wichtigsten Übersetzungskombinationen, die Übersetzungsbüros in Berlin bzw. deutschlandweit anbieten sind: Übersetzungen Englisch-Deutsch, Übersetzungen Deutsch-Englisch, Übersetzungen Französisch-Deutsch, Übersetzungen Deutsch-Französisch, Übersetzungen Spanisch-Deutsch, Übersetzungen Deutsch-Spanisch, Übersetzungen Italienisch-Deutsch, Übersetzungen Deutsch-Italienisch, Übersetzungen Russisch-Deutsch, Übersetzungen Deutsch-Russisch, Übersetzungen Arabisch-Deutsch, Übersetzungen Deutsch-Arabisch, Übersetzungen Chinesisch-Deutsch, Übersetzungen Deutsch-Chinesisch etc. |
Unicode | Zeichencodierungsnorm, die im Gegensatz zu ASCII nicht 8 sondern 16 Bit zur Zeichencodierung verwendet, wodurch praktisch alle bekannten Schriftzeichen darstellbar sind (z.B. lateinische, kyrillische, japanische und chinesische). Durch den Einsatz von Unicode wird die mehrsprachige Dokumenten- und Programmerstellung erheblich vereinfacht. (Siehe auch Internationalisierung). |
Urkunde | Eine Urkunde (von althochdeutsch urchundi „Erkenntnis“) ist eine Gedankenerklärung, die einen bestimmten Tatbestand bzw. Sachverhalt fixiert und zumeist auch ihren Aussteller erkennen lässt. Dazu gehören in erster Linie Schriftstücke. Beweiskraft haben vor allem öffentliche Urkunden, die von einer öffentlichen Behörde oder von einer mit öffentl. Glauben ausgestatteten Person ( Notar, Gerichtsvollzieher, Standesbeamter) innerhalb ihres Geschäftsbereiches ausgestellt worden sind. Wichtige Erklärungen (z. B. Testamente) und Verträge können daher notariell beurkundet werden, bei Grundstückskaufverträgen ist die Beurkundung durch einen Notar gesetzliche Pflicht. Der Notar dokumentiert die durch ihn beurkundeten Schriftstücke in seiner fortlaufend nummerierten Urkundenrolle. |
Urkundenübersetzer | Urkundenübersetzer sind i. d. R. ermächtigte Übersetzer, die sich auf die Übersetzung von Urkunden (Kaufverträgen, Grundstückskaufverträgen, Eheverträgen, Arbeitsverträgen, Kooperationsverträgen, GmbH-Grüdungsurkunden, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden, Namensänderungsurkunden, Anerkennungsurkunden, Zeugnissen, Diplomen etc.) spezialisiert haben. |
Urkundenübersetzung | Meist beglaubigte Übersetzungen von Urkunden (Kaufverträgen, Grundstückskaufverträgen, Eheverträgen, Arbeitsverträgen, Kooperationsverträgen, GmbH-Grüdungsurkunden, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden, Namensänderungsurkunden, Anerkennungsurkunden, Zeugnissen, Diplomen etc.). Diese werden i. d. R. von ermächtigten Übersetzern angefertigt. |