Term | Definition | ||
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A-Sprache | Mutter- bzw. Bildungssprache eines Übersetzers oder Dolmetschers (vgl. B-Sprache und C-Sprache) |
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Abiturzeugnis | Das Abiturzeugnis, auch „Reife-“ oder „Maturazeugnis“ genannt, ist eine Urkunde über die „allgemeine Hochschureife”. Dem Abiturienten wird nach Abschluss der gymnasialen Oberstufe und bestandener Reifeprüfung (auch Matura- oder Abiturprüfung genannt), das Zeugnis der Reife zuerkannt und damit die Befähigung zum Studium an einer Hochschule ausgesprochen. Dolmetscher- und Übersetzungsbüro Rushiti bietet die fachgerechte Übersetzung (beglaubigte Übersetzung) von Abiturzeugnissen in vielen Sprachen an. |
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Adaption | Anpassung eines Texts an einen anderen Zweck oder – häufiger – eine andere Region bzw. ein anderes Land als jene, für die er verfasst wurde. Adaption an ein Land oder eine Region ist Bestandteil der Lokalisierung. Ein Beispiel für zweckbezogene Adaption ist das Anpassen der Einleitung zu einem Benutzerhandbuch zur Verwendung in einem Produktkatalog. Die Adaption einer Übersetzung wird entweder direkt vom Übersetzer, in den meisten Fällen jedoch von z.B. einem Lektor oder Werbetexter durchgeführt. Ob es sich empfiehlt, den Ausgangstext vor dem Übersetzen oder den bereits übersetzten Zieltext zu bearbeiten, hängt ab von der jeweiligen Situation. |
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amtlich anerkannte Übersetzung | Beglaubigte Übersetzung, dessen Korrektheit und Übereinstimmung mit dem Ausgangstext von einem ermächtigen Übersetzer bestätigt wurde. Soll eine Übersetzung, z. B. eine Urkundenübersetzung von einer Behörde anerkannt werden, so hat diese Übersetzung durch einen ermächtigten bzw. beeidigten Übersetzer zu erfolgen. |
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Anschlag | Tastendruck auf der Tastatur eines Computers oder einer Schreibmaschine. Umfasst auch nichtdruckbare Zeichen, wie z.B. Leerzeichen und Zeilenumbrüche. Wird als Längenmaß für Normzeilen bzw. Normseiten verwendet. |
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Ausgangssprache | Sprache, in der der zu übersetzende Text verfasst ist. |
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Ausgangstext , Originaltext, Quelltext | Der zu übersetzende Text. |
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automatische Übersetzung , maschinelle Übersetzung | Übersetzung von Text aus einer Sprache in eine andere durch ein automatisches Übersetzungssystem (Computerprogramm) ohne menschlichen Eingriff in den Übersetzungsprozess. Die Qualität einer maschinell erstellten Übersetzung hängt ab von der Beschaffenheit und Komplexität des Ausgangstexts, ist aber auf keinen Fall ausreichend zur Veröffentlichung ohne umfassende Überarbeitung. Wird gelegentlich von Übersetzern und Übersetzungsbüros zur Unterstützung bei ihrer Arbeit verwendet, selten aber für komplette Dokumente. Manche Suchmaschinen verfügen über eine Schnittstelle zu einem Übersetzungsprogramm, mit dem sich gefundene Websites übersetzen lassen. Zur kostenlosen Erprobung der Fähigkeiten eines Übersetzungsprogramms lohnt sich ein Besuch bei Babelfish (Link auf Seite Ressourcen für Unternehmen). Nicht zu verwechseln mit computerunterstützter Übersetzung! |
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B-Sprache | Weitere Sprache eines Übersetzers oder Dolmetschers neben dessen Muttersprache (= A-Sprache) in die und/oder aus der übersetzt bzw. gedolmetscht wird (vgl. auch C-Sprache) |
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Beeidigte Dolmetscher Berlin | Beeidigte Dolmetscher, die in ihren Dienstsitz in Berlin haben, und den Berliner Justizbehörden (Gerichten, Polizei, Staatsanwaltschaften), aber auch Privatpersonen in der Hauptstadt zur Verfügung stehen. Die Berufsbezeichnungen „Dolmetscher“ und „Konferenzdolmetscher“ sind – im Gegensatz zu Berufsbezeichnungen wie „Rechtsanwalt“ oder „Arzt“ – in Deutschland und in Österreich gesetzlich nicht geschützt, wodurch die Berufsausübung auch ohne eine entsprechende Prüfung möglich ist. Vor missbräuchlicher Verwendung geschützt sind aber mit bestimmten Abschlüssen oder Zulassungen verbundene Bezeichnungen wie „öffentlich bestellter und beeidigter Dolmetscher“, „staatlich geprüfter Dolmetscher“, „allgemein beeidigter Dolmetscher“, „allgemein beeidigte Dolmetscherin“, „allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Dolmetscher“, "vereidigter Dolmetscher" usw., die je nach (Bundes-)Land variieren, sowie durch einen Hochschulabschluss erworbene Titel (etwa „Diplom-Dolmetscher“). |
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Beeidigte Übersetzer | Ein beeidigter Übersetzer ist ein Sprachmittler, der – im Gegensatz zum Dolmetscher – fixierten (in der Regel schriftlichen) Text von einer Ausgangssprache in eine Zielsprache übersetzt und über eine besondere Ausbildung verfügt. Vermehrt wird er jedoch ermächtigter Übersetzer genannt, und nicht beeidigter Übersetzer. Ein ermächtigter Übersetzer wird i. d. R. vom Landgericht seines Wohnbezirkes als Übersetzer (für seine Sprachen) ermächtigt. Nur ermächtigte Übersetzer dürfen die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihnen angefertigten Übersetzungen bescheinigen / stempeln.
Die Berufsbezeichnung „Übersetzer“ ist – im Gegensatz zu Berufsbezeichnungen wie „Rechtsanwalt“ oder „Notar“ – in Deutschland bzw. auch in weiteren Ländern nicht gesetzlich geschützt, wodurch die Berufsausübung auch ohne eine entsprechende Prüfung möglich ist. Vor missbräuchlicher Verwendung geschützt sind aber mit bestimmten Zulassungen verbundene Bezeichnungen wie „öffentlich bestellter und beeidigter Übersetzer“, „ermächtigter Übersetzer“ oder „allgemein beeidigter Übersetzer“, die sich je nach (Bundes-)Land unterscheiden, sowie durch staatliche Prüfungen oder Hochschulabschlüsse erworbene Titel wie „staatlich geprüfter Übersetzer“, „akademisch geprüfter Übersetzer“, „Diplom-Übersetzer“, „B. A. Übersetzen“, „Master Übersetzungswissenschaft“ usw. |
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Beeidigter Dolmetscher | Die Berufsbezeichnungen „Dolmetscher“ und „Konferenzdolmetscher“ sind – im Gegensatz zu Berufsbezeichnungen wie „Rechtsanwalt“ oder „Arzt“ – in Deutschland und in Österreich gesetzlich nicht geschützt, wodurch die Berufsausübung auch ohne eine entsprechende Prüfung möglich ist. Vor missbräuchlicher Verwendung geschützt sind aber mit bestimmten Abschlüssen oder Zulassungen verbundene Bezeichnungen wie „öffentlich bestellter und beeidigter Dolmetscher“, „staatlich geprüfter Dolmetscher“, „allgemein beeidigter Dolmetscher“, „allgemein beeidigte Dolmetscherin“, „allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Dolmetscher“, "vereidigter Dolmetscher" usw., die je nach (Bundes-)Land variieren, sowie durch einen Hochschulabschluss erworbene Titel (etwa „Diplom-Dolmetscher“). |
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beglaubigte Übersetzung | Übersetzung, dessen Korrektheit und Übereinstimmung mit dem Ausgangstext von einem ermächtigen Übersetzer bestätigt wurde. |
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beglaubigte übersetzungen | Beglaubigte Übersetzungen werden durch Urkundenübersetzer angefertigt. Hierzu müssen die Übesetzer für die Beeidigung / Vereidigung / Ermächtigung bei Gericht ihre Übersetzerqualifikation nachgewiesen haben, i. d. R. durch ein Übersetzerdiplom, eine staatliche anerkannte Übersetzerprüfung oder eine gleichwertige Übersetzerqualifikation. Im Beglaubigungsvermerk der beglaubigten Übersetzung bestätigt der beeidigte / vereidigte / ermächtigte bzw. öffentlich bestellte Übersetzer die Richtigkeit der Übersetzung mit einer Beglaubigungsformel, seiner Unterschrift und seinem Stempel (meist ist es ein runder Stempel). Aus diesem Stempel muss der Name des ermächtigten Übersetzers sowie die Sprache, für welche er beeidigt, vereidigt bzw. ermächtigt wurde, und schließlich das Gericht hervorgehen, vor welchem der Übersetzer seinen allgemeinen Eid leistete. Bei der Verwendung von in Deutschland angefertigten beglaubigten Übersetzungen für das Ausland kann es sein, dass der Empfänger (i. d. R. Behörden) die Beglaubigung des Übersetzers häufig noch von einem Notar beurkundet sehen will / oder vom Landgericht (Präsident des Landgerichtes) legalisiert werden muss (Apostille). Beglaubigte Übersetzungen werden für amtliche (offizielle bzw. behördliche) Zwecke im In- und Ausland benötigt. Nahezu immer wenn ein Scheidungsurteil, eine Geburtsurkunde, eine Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, Handelsregisterauszüge, Gesellschaftsverträge oder Bilanzen übersetzt werden, müssen diese auch vom Übersetzer beglaubigt werden. Eine beglaubigte Übersetzung wird im geschäftlichen Bereich z. B. für Neugründungen von Filialen oder Firmenübernahmen benötigt. Im privaten Bereich werden so beispielsweise die für eine Eheschließung benötigten Dokumente amtlich anerkannt. Es gehören alle Urkunden dazu, die für offizielle Zwecke registriert werden, wie beispielsweise Übersetzungen von Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurkunden, Sterbeurkunden, Ehefähigkeitszeugnisse, Adoptionsurkunden, Urkunden über Namensänderungen, Übersetzungen von Zeugnissen, Diplomen, Führungszeugnissen, Versicherungsnachweisen, Immobiliendokumenten, ärztlichen Attesten, amtlicher Bescheinigungen, Führerscheine, Verträge und andere Dokumente, für die Behörden eine beglaubigte Übersetzung fordern und die damit eine Urkundenübersetzung darstellen. ________________________________________________________________________________________________________________________
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Bewerbung | Eine Bewerbung ist ein Angebot eines Arbeitssuchenden an einen Arbeitgeber in der Wirtschaft oder im öffentlichen Dienst zur Begründung eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses. Am häufigsten sind Bewerbungen um einen Arbeitsplatz, ein Praktikum und Bewerbungen als freiberuflicher Mitarbeiter. Bewerbungen können sich zudem auf konkrete Ausschreibungen beziehen. Des Weiteren gibt es die Variante der Kurzbewerbung. Bewerbungsschreiben sollten Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse und, soweit möglich, auch Referenzen enthalten. |