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Begriff Definition
Verdolmetschung

Mündliche Übertragung aus der Quellsprache in die Zielsprache.

Vereidigter Dolmetscher

Die Berufsbezeichnungen „Dolmetscher“ und „Konferenzdolmetscher“ sind – im Gegensatz zu Berufsbezeichnungen wie „Rechtsanwalt“ oder „Arzt“ – in Deutschland und in Österreich gesetzlich nicht geschützt, wodurch die Berufsausübung auch ohne eine entsprechende Prüfung möglich ist. Vor missbräuchlicher Verwendung geschützt sind aber mit bestimmten Abschlüssen oder Zulassungen verbundene Bezeichnungen wie „öffentlich bestellter und beeidigter Dolmetscher“, „staatlich geprüfter Dolmetscher“, „allgemein beeidigter Dolmetscher“, „allgemein beeidigte Dolmetscherin“, „allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Dolmetscher“, "vereidigter Dolmetscher" usw., die je nach (Bundes-)Land variieren, sowie durch einen Hochschulabschluss erworbene Titel (etwa „Diplom-Dolmetscher“).

vereidigter Übersetzer, beeidigter, ermächtigter Übersetzer

Ein Übersetzer, der einen Eid abgelegt hat bzw. i. d. R. vom Landgericht ermächtigt wurde und somit "beglaubigte Übersetzungen" anfertigen kann. Im täglich Sprachgebrauch spricht man von beglaubigten Übersetzungen, dabei handelt es sich um Übersetzungen, die von ermächtigten (vereidigten, beeidigten) Überstezern gestempelt werden, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzungen zu bescheinigen.

Verhandlungsdolmetscher

Dolmetscher, der mündlich und meist konsekutiv (s.  Konsekutivdolmetschen) in beide Richtungen zwischen zwei Sprachen übersetzt, und evtl. PR-Aufgaben übernimmt oder als Vermittler bei Verhandlungen fungiert.

Vertragsübersetzer

Vertragsübersetzer sind i. d. R. ermächtigte Übersetzer, die sich auf die Übersetzung von Verträgen (Kaufverträgen, Grundstückskaufverträgen, Eheverträgen, Arbeitsverträgen, Kooperationsverträgen, GmbH-Grüdungsurkunden, Vereinbarungen etc.) spezialisiert haben.

Vertragsübersetzung

Vertragsübersetzungen werden i. d. R. von ermächtigte Übersetzern angefertigt, die sich auf das Übersetzen von Verträgen (Kaufverträgen, Grundstückskaufverträgen, Eheverträgen, Arbeitsverträgen, Kooperationsverträgen, GmbH-Grüdungsurkunden, Vereinbarungen etc.) spezialisiert haben.