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Begriff Definition
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DIN 2345

Deutsche Norm für Übersetzungsverträge, veröffentlicht April 1998. Wurde durch europäische Norm   EN 15038:2006 Übersetzungs-Dienstleistungen – Dienstleistungsanforderungen ersetzt.

Diplomübersetzer / Diplomdolmetscher

Jemand, der ein Universitätsdiplom im Studiengang Übersetzen bzw. Dolmetschen erfolgreich abgeschlossen hat.

dolmetschen

Mündliches Übertragen einer Aussage aus einer Sprache in eine andere (vgl.  Übersetzen; s. auch  KonsekutivdolmetschenSimultandolmetschen).

Dolmetscher

Der Dolmetscher überträgt Aussagen eines Sprechers mündlich aus einer Sprache in eine andere (vgl.  Übersetzer).

Die Berufsbezeichnungen „Dolmetscher“ und „Konferenzdolmetscher“ sind – im Gegensatz zu Berufsbezeichnungen wie „Rechtsanwalt“ oder „Arzt“ – in Deutschland und in Österreich gesetzlich nicht geschützt, wodurch die Berufsausübung auch ohne eine entsprechende Prüfung möglich ist. Vor missbräuchlicher Verwendung geschützt sind aber mit bestimmten Abschlüssen oder Zulassungen verbundene Bezeichnungen wie „öffentlich bestellter und beeidigter Dolmetscher“, „staatlich geprüfter Dolmetscher“, „allgemein beeidigter Dolmetscher“, „allgemein beeidigte Dolmetscherin“, „allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Dolmetscher“ usw., die je nach (Bundes-)Land variieren, sowie durch einen Hochschulabschluss erworbene Titel (etwa „Diplom-Dolmetscher“).